Rauchmelderpflicht – Nachrüstung bis 31.12.2023

Seit dem 02.06.2022 gilt in Sachsen eine neue Landesbauordnung (LBO). Damit gilt eine flächendeckende Rauchmelderpflicht, die nicht nur Neu- und Umbauten sondern auch Bestandsbauten miteinschließt. Für die notwendige Nachrüstung räumt der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2023 ein.

Bei Read more

Read More

Accessibility Toolbar

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner