Facts & Questions

Hier finden Sie eine Auswahl der häufigsten Fragen und Antworten unserer Kunden

Was kann ich bei einer Grenzwertüberschreitung (CSB) tun?

Der CSB-Wert dient als Indikator dafür, ob die Kläranlage gut läuft und ihre geforderte Reinigungsleistung erreicht. Der Grenzwert in Deutschland liegt bei 150 mg/l und wird regelmäßig bei der Wartung gemessen. 

Ist der Wert deutlich größer, muss nach der Ursache gesucht werden. Nicht immer liegt ein technischer Defekt vor - oft fängt es schon bei der Einleitung an. Wenn also bei der Wartung kein technischer Defekt festgestellt wurde und auch sonst keine Reparatur in jüngerer Verganenheit war, sollten Sie sich daher die Frage stellen, ob Sie beispielsweise starke Medikamente oder chemische Reinigungsmittel nehmen, die das biologische Gleichgewicht in der Anlage stören. Suchen Sie auch das Gespräch mit unserem Monteur, um gemeinsam der Sache auf den Grund zu gehen.

Wofür ist eine Zulaufprobe gut? 

Bei einer Grenzwertüberschreiung (CSB) kann mit der Zulaufprobe nachgewiesen werden, ob die Einleitung unsachgemäß erfolgt. Der Normalwert des Zulaufes ist < 600 mg/l. Wird auch dieser Wert überschritten, gelangen Chemikalien oder andere Stoffe in die Kläranlage, welche das biologische Gleichgewicht stören. 

Was kann ich gegen unangenehmen Geruch tun?

Man glaubt es kaum, aber gut funktionierende Kläranlagen stinken nicht! Wenn Sie dennoch von unangenehmem Geruch im Haus geplagt werden, ist zunächst ein technischer Defekt auszuschließen. 

Gerade in älteren Gebäuden kommt es vor, dass Geruchverschlüsse oder Dichtungen die Gerüche nicht mehr ausreichend zurück halten. Dies hat allerdings nichts mit der Kläranlage zu tun, sondern betrifft eher die Rohranschlüsse im Haus. Auch eine unzureichende Dachentlüftung bei entsprechender Wetterlage kann zu der Störung führen. Hier empfiehlt sich unser Nebeltest.

Mit unserer Nebelmaschine blaßen wir weißen Rauch durch die Leitungen. An den undichten Stellen tritt er aus und zeigt somit, an welcher Stelle das Problem behoben werden kann.

Ich brauche eine Dichtheitsprüfung an meiner Kleinkläranlage oder Sammelgrube, was muss ich tun?

Dichtheitsprüfungen werden aus verschiedenen Anlässen von den Behörden verlangt. Daher muss im Vorfeld geprüft werden, was genau zu tun ist. 

- Bei Neuanlagen erfolgt die Dichtheitsprüfung immer im klaren Wasser, nachdem die Grube oder der Behälter gesetzt und angeschlossen sind. Im Idealfall ist der Rüstsatz, dh. die Technik, noch nicht verbaut, das erleichtert die Messung.

- Bei bestehenden Anlagen kann eine Dichtheitsprüfung aufgrund des Alters verlangt werden. Hier ist wichtig zu wissen, ob nur auf Dichtigkeit geprüft werden soll, oder ob auch eine Zustandsbewertung durch einen Sachkundigen erfolgen soll. So gibt es bspw. bei Betonanlagen eine Testmethode, um die Festigkeit des Betons zu überprüfen. Hierfür muss der Monteur ggf. in die leere Grube steigen. Für die Dichtheitsprüfung muss dann die Anlage voll sein und überstaut werden. Hierfür ist mit der Behörde zu klären, ob die Anlage vorher zu entsorgen ist.

- Für die Verlängerung der Wasserrechtlichen Erlaubnis ist ebenfalls eine Dichtheitsprüfung erforderlich. Auch hier kann unter Umständen eine Zustandskontrolle gefordert werden.

Der Ablauf einer Dichtheitsprüfung bei Kläranlagen und Sammelgruben (abflusslos und mit Abfluss) ist in der Regel wie folgt:

Entsorgung der Grube beauftragen --> anschließend mit Wasser füllen (vom Entsorger mitbringen lassen oder eigenes) --> Monteur setzt Blase und braucht anschließend ebenfalls Wasser, um den Zu- und Ablauf, falls vorhanden, zu überstauen --> Die Messung dauert ca. 30 Min --> Abbau, Protokollierung, Ergebnisbericht

Es ist unbedingt erforderlich, den Entsorgungstermin rechtzeitig zu kommunizieren, sodass alles reibungslos hintereinander weg ablaufen kann.


Überspannungsschaden durch Gewitter

Wenn der Blitz einschlägt, kann das die Steuerung der Kläranlage treffen - Wie reagieren Sie richtig? Zunächst sollten Sie den Defekt uns melden, damit wir die defekte Steuerung austauschen können. Auf der Rechnung wird vermerkt, dass der Verdacht auf Überspannung  durch Gewitter vorliegt. Dies können Sie dann Ihrer Versicherung melden. Die Versicherung wird dann einen Termin vereinbaren, um das defekte Gerät zu überprüfen. Dies kann Sie mit Ihnen ausmachen oder sie kommt zu uns in die Firma. Nach bestandener Prüfung wird der Rechnungsbetrag durch die Versicherung übernommen.

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