Rauchmelderpflicht – Nachrüstung bis 31.12.2023

Seit dem 02.06.2022 gilt in Sachsen eine neue Landesbauordnung (LBO). Damit gilt eine flächendeckende Rauchmelderpflicht, die nicht nur Neu- und Umbauten sondern auch Bestandsbauten miteinschließt. Für die notwendige Nachrüstung räumt der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2023 ein.

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